Das Kleingedruckte

AGB

SEO-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.SEO-Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat wieder abbestellt werden.


SEA-Kampagnen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.


Social Media Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.


Content-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) , richtet sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden.Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung“.Beratung und


Consulting

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.


UX- / UI-Beratung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.


Marktbeobachtung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

skalar GmbH
Hüfferstraße 54
33378 Rheda-Wiedenbrück

T. 0 52 42 - 980 930 - 1
info@skalar.marketing
skalar.marketing

Wir freuen uns auf ein gutes Gespräch!

Hier zum Termin!

Direkt anrufen!

Icon